Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnungsgesuch gegen Richter - Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Versetzung eines Beamten - Geldabfindung für nicht gewährten Urlaub des Beamten bei Versetzung zu einem anderen Dienstherrn - Beendigung eines Bundesbeamtenverhältnisses bei Begründung eines ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 06.04.1993 - 1 UE 85/85
- BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedurfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Insoweit fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen substantiierten Darlegung, in welcher den angefochtenen Beschluß tragende Rechtsfrage das Berufungsgericht nach Meinung der Beschwerde von welchen tragenden Ausführungen in den angeführten anderen Entscheidungen abgewichen sein soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - , vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ). - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht erhebliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht erhebliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht erhebliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.). - BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74
Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Insoweit fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen substantiierten Darlegung, in welcher den angefochtenen Beschluß tragende Rechtsfrage das Berufungsgericht nach Meinung der Beschwerde von welchen tragenden Ausführungen in den angeführten anderen Entscheidungen abgewichen sein soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - , vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ). - BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Insoweit fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen substantiierten Darlegung, in welcher den angefochtenen Beschluß tragende Rechtsfrage das Berufungsgericht nach Meinung der Beschwerde von welchen tragenden Ausführungen in den angeführten anderen Entscheidungen abgewichen sein soll (vgl. u.a. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - , vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - und vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - ). - BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90
Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Soweit die Beschwerde die Zurückweisung ihres gegen den Richter am Verwaltungsgerichtshof Stengel gerichteten Ablehnungsgesuchs beanstandet, greift diese Rüge schon deshalb nicht durch, weil der zurückweisende Beschluß gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar und deshalb gemäß § 173 VwGO, § 548 ZPO in der Revisionsinstanz nicht zu überprüfen ist (vgl. Beschlüsse vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - und vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - ). - BVerwG, 14.04.1986 - 2 CB 54.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vermeintlicher …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Der Kläger, dem das Berufungsgericht mit Verfügung vom 13. August 1991 (Bl. 345, 361 der Gerichtsakte) seinen für 1991 geltenden Geschäftsverteilungsplan mit Vertretungsregelung und der hierfür maßgebenden Dienstaltersliste der Richter zugesandt sowie weitere Erläuterungen gegeben hat, hat mit der Beschwerde nicht schlüssig dargelegt, aus welchen Gründen die bezeichneten Richter nach dieser Geschäftsverteilung nicht zur Vertretung berufen gewesen sein sollen (vgl. zu diesem Erfordernis Beschlüsse vom 31. Januar 1986 - BVerwG 2 CB 57.84 - und vom 14. April 1986 - BVerwG 2 CB 54.84 - m.w.N.). - BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 15.03.1994 - 2 B 88.93
Soweit die Beschwerde die Zurückweisung ihres gegen den Richter am Verwaltungsgerichtshof Stengel gerichteten Ablehnungsgesuchs beanstandet, greift diese Rüge schon deshalb nicht durch, weil der zurückweisende Beschluß gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar und deshalb gemäß § 173 VwGO, § 548 ZPO in der Revisionsinstanz nicht zu überprüfen ist (vgl. Beschlüsse vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - und vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - ). - BVerwG, 31.01.1986 - 2 CB 57.84
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des OVG - Befangenheit eines …